Im Juli 2021 hat die EU-Kommission im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets vorgeschlagen, energie- und klimapolitische Instrumente der EU an das neue Klimaziel anzupassen. Vorgesehen ist, die Emissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 zu senken. Im Dezember 2022 wurde zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Parlament der EU eine Einigung über das überarbeitete Europäische-Emissionshandelssystem (ETS) erzielt. Das ETS ist ihr wichtigstes Instrument zur Verringerung der Emissionen. Im Juni 2023 traten Änderungen der entsprechende Richtlinie in Kraft. Das EU-ETS soll auch auf den Seeverkehr ausgeweitet werden mit dem Ziel, dessen Emissionen zu verringern. Seit 2024 wird die Schifffahrt integriert. Diese Einbindung erfordert von den maritimen Akteuren ihre Geschäftsmodelle anzupassen und Strategien für die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit zu entwickeln.
In der Veranstaltungsreihe Maritime Trends – Schifffahrt im Europäischen Emissionshandelssystem beleuchten Expertinnen und Expertinnen unterschiedliche Aspekte, die mit den Regelungen einhergehen:
Mittwoch, 13. März 2024, 10.00 – 11.00 Uhr: Wie wirken sich die Regelungen des ETS auf die Schifffahrt aus?
Philipp Terhoeven LL.M. (Dr. Schackow & Partner Rechtsanwälte) erläutert die Auswirkungen auf Verträge, wie Charterverträge und Kaufverträge und auch auf andere maritime Rechtsgeschäfte.
Die gesamte Reihe:
Montag, 26. Februar 2024, 10.00 – 11.00 Uhr: Chancen zur Transformation des maritimen Sektors
Dieter Janecek MdB (Koordinator der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft und Tourismus)
Mittwoch, 27. März 2024, 10:00 – 11:00 Uhr: Einbeziehung der Schifffahrt in den EU-ETS – Erste Praxiserfahrungen und daraus resultierende Herausforderungen
Philipp Wünschmann (BERENBERG Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG)
Mittwoch, 10. April 2024, 10:00 – 11:00: Inclusion of shipping in the EU ETS
Fanny Lossy (Head of Climate, Environment and Maritime Safety ECSA)