Evaluierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer

Im Juni 2020 haben Bund und Länder beschlossen, das sogenannte Fristenmodell bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer einzuführen. Beim Fristenmodell wird die Fälligkeit der Steuer, die Importeure auf Einfuhren aus Drittstaaten in die EU entrichten müssen, auf den 26. des zweiten Folgemonats verschoben. Das Erhebungsverfahren ist seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft.

Das Deutsche Maritime Zentrum hat eine Studie „Evaluierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer“ beauftragt, die eine fundierte Grundlage für die Evaluierung durch das Bundesfinanzministerium in 2023 bieten soll. In der Studie werden die Erhebungsverfahren in anderen europäischen Staaten mit dem derzeit angewandten Verfahren in Deutschland verglichen. Es wird untersucht, wie die Änderung des Erhebungsverfahrens in Deutschland auf die Einfuhren über deutsche Seehäfen zum Tragen kommt. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine werden dabei miteinbezogen.

In der Veranstaltung werden die Ergebnisse der Studie vor- und zur Diskussion gestellt.

Programm

10:00 Uhr Begrüßung und Einleitung ins Thema
Claus Brandt und Runa Jörgens – Deutsches Maritimes Zentrum

Vorstellung der Studienergebnisse
Torsten Tesch und Prof. Dr. Jan Ninnemann – HTC Hanseatic Transport Consultancy; Dr. Nathalie Harksen – AWB Rechtsanwaltsgesellschaft

Schilderungen aus der Praxis
Kurzimpuls 1: Miriam Betz – thyssenkrupp
Kurzimpuls 2: Christian Körte – Hellmann Worldwide Logistics Germany
Kurzimpuls 3: Ralf Seeliger – Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.

Paneldiskussion

Abschlussimpuls/Best Patrice: Erfahrungen aus Österreich mit der Einführung des Verrechnungsmodels
Dr. Bettina Vogl-Lang – Gruppenleiterin Zoll beim Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich

Zusammenfassung/Verabschiedung

Ende ca. 12:00 Uhr