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Alternative Energieträger in der Binnenschifffahrt: Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung

Das Deutsche Maritime Zentrum arbeitet seit 2022 auf Anfrage des Bundesministeriums für Verkehr an Vorschlägen zur Anpassung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. Ein Überblick zum aktuellen Stand der Arbeiten.
23.09.2025
Dr. Katrin Maul

Dr. Katrin Maul

Referentin für Vorschriften und Standards

Telefon:  +49 40 9999 698 - 78
E-Mail: Maul[at]dmz-maritim.de

Roadmap der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffe in der Binnenschifffahrt bis 2050 formulierte die Zentralkommission von die Rheinschifffahrt (ZKR) eine 2022 veröffentlichte Roadmap, in welcher Übergangsszenarien unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Technologien für die aktuelle und zukünftige Schiffsflotte betrachtet werden. Bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen auf dem Weg zur Energiewende mit dem Fokus auf die Binnenschifffahrt im Sinne des Gütertransports und der Fahrgastbeförderung mit Binnenschiffen sind rechtliche, wirtschaftliche, technische, infrastrukturelle und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Regulatorische Änderungen betreffen unter anderem die Schaffung von geeigneten rechtlichen Grundlagen für die Nutzung alternativer Energieträger auf technischer, betrieblicher und personeller Ebene sowie eine etwaige Anpassung der Erfordernisse an das Bunkern dieser Energieträger. [1], [2]

Rechtliche Vorgaben für die Nutzung alternativer Energieträger

Der erforderliche Rechtsrahmen für die Nutzung alternativer Antriebstechnologien wird durch mehrere Regelwerke festgelegt. Der Polizeiausschuss der ZKR erarbeitet die Schifffahrtspolizeivorschriften mit den wesentlichen Aspekten der betrieblichen Schiffssicherheit, des Betriebs der Fahrzeuge und Verhaltens im Verkehr. Die Anpassung der rechtlichen Vorgaben in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) hinsichtlich der Nutzung alternativer Energieträger dient im Sinne der ZKR-Roadmap der Reduktion der Emissionen und der Unterstützung von innovativen Pilotprojekten. [3], [4], [5], [6], [7]

Grundlegende technische Vorgaben für Binnenschiffe, auf welche sich die RheinSchPV beruft, sind durch den Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (European Standard laying down Technical Requirements for Inland Navigation vessels, ES-TRIN) festgelegt. Der vom Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Comité européen pour l’élaboration de standards dans le domaine de la navigation intérieure, CESNI) erlassene ES-TRIN beinhaltet Vorschriften des Baus, der Einrichtung und Ausrüstung von Binnenschiffen, Sonderbestimmungen für bestimmte Schiffsarten wie Fahrgast– und Containerschiffe, Vorgaben zum Muster des Binnenschiffszeugnisses sowie Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards. [3], [8]

Die Entwicklung der technischen Vorschriften für die Nutzung alternativer Energieträger auf Binnenschiffen obliegt der nichtständigen Arbeitsgruppe für alternative Brennstoffe (CESNI/PT/FC). Prioritär werden Vorschriften für Methanol und gasförmiger Wasserstoff erarbeitet, nachfolgend werden andere Energieträger wie komprimiertes Erdgas betrachtet [8]. Aktuell enthält die Anlage 8 „Zusätzliche Bestimmungen für Fahrzeuge, auf denen Antriebs- oder Hilfssysteme installiert sind, die mit Brennstoffen mit einem Flammpunkt von 55 °C oder darunter betrieben werden“ im ES-TRIN (2025/1) Vorgaben für Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas, LNG) und Methanol. [9], [10]
Der Entwurf von Vorschriften für gasförmigen Wasserstoff liegt als vorläufige Leitlinien für Pilotprojekte vor und soll in der Ausgabe ES-TRIN 2027/1 Eingang finden.

Neben den betrieblichen und technischen Vorschriften sind auch die Vorgaben für das Personal an Bord von Binnenschiffen mit alternativen Energieträgern von entscheidender Bedeutung, um eine sichere Anwendung der alternativen Energieträger zu gewährleisten. In der Rheinschifffahrtspersonalverordnung (RheinSchPersV) wurden Erfordernisse für LNG festgelegt und auf den Europäischen Standard für Qualifikationen in der Binnenschifffahrt (ES-QIN) verwiesen. [4], [11], [12], [13]

Änderungen der Rechtsvorschriften

Voraussetzung für die Nutzung alternativer Energieträger in der Binnenschifffahrt ist neben der generellen Verfügbarkeit, dass die geltenden Rechtsvorschriften die Verwendung zulassen und ausreichende Rahmenbedingungen für die Sicherheit bei der Nutzung schaffen. Hierbei müssen die technischen und betrieblichen sowie Personalvorschriften eng miteinander verzahnt sein. Seit 2022 erarbeitet das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) auf Anfrage des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der RheinSchPV zur Integration alternativer, regenerativ erzeugbarer Energieträger zum Betrieb von Binnenschiffen.

Die Vorschläge des DMZ umfassten zunächst mehrere alternative Energieträger, welche in der ZKR-Roadmap berücksichtigt werden. Im Laufe des letzten Jahres wurden die Arbeiten zunächst auf Methanol und Akkumulatoren als alternative Energieträger fokussiert. Die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge wurden zusammen mit einem erläuternden Bericht in den Sitzungen der Arbeitsgruppe Polizeiverordnung (RP/G) der ZKR vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert. Zudem wurden externe Experten mit der Bitte um Stellungnahme und Kommentierung mit in die Ausarbeitung einbezogen.

Auf Basis der Erfahrungen mit bisher genehmigten Ausnahmen in Form von Pilotprojekten auf dem Rhein [7] (siehe auch[4][14]) und der Erarbeitung in der RP/G-Arbeitsgruppe verfasste das ZKR-Sekretariat eine Entwurfsvorlage zur Änderung der RheinSchPV, welche die Aufnahme von Methanol und Akkumulatoren als alternative Energieträger vorsieht und dem Polizeiausschuss der ZKR vorgelegt wurde.

Im Zuge der Arbeiten zu den alternativen Energieträgern erfolgte durch die ZKR eine Anpassung der elektronischen Meldepflicht auf dem Rhein, so dass ab dem 01.12.2026 die Meldepflicht auf weitere Fahrzeuge ausgeweitet wird (Beschluss der Frühjahrssitzung 2024 vom 13.06.2024: CC/R 2024 I). Betroffen sind Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 86 Meter bis 110 Meter mit einem oder mehreren Laderäumen für Güter sowie mit einem Antriebs- oder Hilfssystem, das mit einem anderen Energieträger als Gasöl oder LNG betrieben wird. LNG als alternativer Energieträger war bereits meldepflichtig. Als weitere Energieträger werden nun Methanol, gasförmiger Wasserstoff und Akkumulatoren mit einer Gesamtkapazität von mehr als 500 Kilowattstunden (kWh) berücksichtigt. Für Tagesausflugsschiffe sowie Sondertransporte nach §1.21 der RheinSchPV ist eine Ausnahmeregelung möglich. [6], [15], [16], [17], [18]

Die Befähigung des Personals wurde bei der Einführung von LNG als alternativer Energieträger durch eine Änderung der RheinSchPersV berücksichtigt. So müssen der Schiffsführer und am Bunkerprozess beteiligte Personen als Sachkundige für LNG qualifiziert sein, wobei die Sachkunde und Fähigkeiten durch ein Befähigungszeugnis für LNG-Sachkundige für belegt sein müssen. [4], [12]

Hinsichtlich mit Methanol und Akkumulatoren betriebene Fahrzeuge wurde ein anderer Weg gewählt, so dass zurzeit keine besondere Bescheinigung verlangt wird, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Für eine sichere Fahrt ist eine Person an Bord des Fahrzeugs mit Kenntnissen über den genutzten alternativen Energieträger erforderlich. In dem Beschluss der Frühjahrsplenartagung 2025 sind die CESNI-Leitlinien „Befähigungsanforderungen für den Betrieb von Fahrzeugen, die Methanol als Brennstoff nutzen“ und „Befähigungsanforderungen für den Betrieb von Fahrzeugen mit Stromversorgung für den Antrieb“ als mögliche Referenz zur notwendigen Befähigung benannt. [6], [7], [13], [15], [18], [19], [20]

Zukünftige Schritte

In einem aktuell laufenden Teilprojekt unterstützt das DMZ auf Anfrage des BMV dabei, die RheinSchPV um Vorschriften für gasförmigen Wasserstoff als alternativer Energieträger zu erweitern. Die vom DMZ erarbeiteten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge werden vom BMV in die zuständigen Gremien der ZKR eingebracht. Die Vorschläge für die RheinSchPV werden eng mit den technischen Vorschriften, dem ES-TRIN, abgestimmt sowie ggf. auf erforderliche Änderungen des ES-TRIN hingewiesen, damit die Vorschriften ineinandergreifen können und keine Rechtsbrüche entstehen. Ebenso werden die sich ergebenden Änderungen für das Personal mitbetrachtet und Notwendigkeiten an die Qualifikation aufgezeigt.

Kurzinfo

Zentralkommission für die Rheinschifffahrt [17], [21], [22], [23]

  • Internationale Institution zur Wahrung der Freiheit und Sicherheit der Schifffahrt auf dem Rhein seit 1815 
  • Mitgliedsstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und die Schweiz 
  • Delegationen der Vertragsstaaten bilden die Zentralkommission 
  • Festlegung der Vorschriften für die Rheinschifffahrt 
  • Bearbeitung von Fragestellungen der Binnenschifffahrt in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, den anderen Flusskommissionen und internationalen Organisationen 
  • Beteiligung von Staaten mit Beobachterstatus: Bulgarien, Großbritannien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Ungarn, Ukraine sowie die Republik Serbien, die Slowakische Republik und die Tschechische Republik 
  • Arbeitsfelder: Technik und Sicherheit, Wirtschaft, Recht, Soziales, Umwelt und Infrastruktur 

 

Europäischer Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt [24], [25]

  • Einrichtung 2015 durch einen Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt 
  • Entwicklung einheitlicher, moderner und anwenderfreundlicher Vorschriften und einer nachhaltigen Binnenschifffahrt 
  • Ausschuss aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten der Zentralkommission und der Europäischen Union sowie Vertretungen der internationalen Organisationen der Binnenschifffahrt 
  • Möglichkeit der Beteiligung von Beobachterstaaten  
  • Erlass von technischen Standards in den Bereichen Binnenschiffe, Besatzung und Informationstechnologie 
  • Beratung über die einheitliche Auslegung und Anwendung der Regelwerke 
  • Austausch über die Sicherheit der Schifffahrt, den Umweltschutz und weitere Bereiche der Binnenschifffahrt 

Quellenverzeichnis

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