Schiffbauindustrie-Emissionen

Rechtsgutachten soll bestehende Vorschriften dokumentieren
06.11.2023
Ralf Plump

Ralf Plump

Referent Schiffs- und Meerestechnik

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Philipp Dörr

Philipp Dörr

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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Ein Handelsschiff fährt in der Regel nach dem Bau und vor dem Verschrotten zwischen 20 und 30 Jahren auf den Weltmeeren. Von der Herstellung (Bau) bis zum Recycling eines Schiffes (Ship-Life-Cycle) werden die verschiedensten Emissionen und Abfälle erzeugt. Der Großteil der gesamten Emissionen während des Schiffslebens, etwa 80-90%, entsteht im Betrieb eines Schiffes durch die Abgase der Antriebsanlagen und die Stromerzeugung an Bord. Mit der Umstellung auf regenerative Energieträger im Schiffsbetrieb wird der Anteil der Emissionen durch die Gestehung und das Abwracken signifikant größer werden.

Im Hinblick auf die Emissionen während des Betriebs eines Schiffes wurden in den letzten Jahren zahlreiche Vorschriften zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Schiffbetriebes erstellt und in Kraft gesetzt. Der Regelungsschwerpunkt bezieht sich v.a. auf die Nutzung fossiler und alternativer Kraftstoffe. Aber auch der Bau eines Schiffes ist ein energieintensiver Prozess bei dem Schadstoff- und Schallemissionen sowie Abfälle entstehen. Es ist bislang nur wenig über die tatsächliche Menge der emittierten Stoffe und die Umweltauswirkungen der Schiffbaubetriebe bekannt. Dies stellt eine Herausforderung für die Erreichung eines emissionsneutralen Ship-Life-Cycle dar.

Das Deutsche Maritime Zentrum e.V. hat deshalb ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in dem die gesetzlichen Vorschriften zu Stoffemissionen, Schallemissionen und Abfallentsorgung wie auch weitere regulative Randbedingungen für die Schiffbaubetriebe erfasst und dokumentiert werden sollen. Die Untersuchung soll alle relevanten Regelungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene erfassen. Der Fokus liegt auf den Schiffbaubetrieben, die Seeschiffe (Handelsschiffe und/oder Marine) oder gewerblich genutzte Binnenschiffe und Schubleichter und -schiffe über 15m Länge oder meerestechnische Einrichtungen erstellen, ausrüsten oder recyceln. Untersucht werden sollen u.a. die unterschiedlichen Rechtsvorschriften für eine bisher bestehende Werft und für neu gegründete Werften sowie die rechtlichen Hürden für die Erweiterung einer Neubau- und Reparaturwerft zum Recycling von Schiffen. Schließlich sollen zukünftig geplante Gesetzesänderungsvorschläge im Hinblick auf Schiffbauemissionen erörtert und vorgestellt werden.

Den Auftrag hat die Rechtsanwaltskanzlei Lebuhn & Puchta im Oktober 2023 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung erhalten. Der Leistungszeitraum beträgt vier Wochen, das Gutachten soll Anfang Dezember 2023 vorliegen.

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