Bunker Guidance für alternative Kraftstoffe in deutschen Seehäfen

Leitfaden zur einheitlichen Regelung des Bunkerns von alternativen Kraftstoffen in deutschen Seehäfen veröffentlicht.
23.02.2021
Bärbel Kunze

Bärbel Kunze

Referentin Vorschriften und Standards

Telefon: +49 40 9999 698 - 77
E-Mail: Kunze[at]dmz-maritim.de

Das Deutsche Maritime Zentrum hatte im Juni 2020 das Unternehmen Ramboll mit einer Studie beauftragt, in der ein Vorschlag für eine einheitliche Rechts- und Verfahrenslage zum Betanken von Schiffen mit verflüssigten Gasen und Kraftstoffen mit niedrigem Flammpunkt entwickelt werden sollte.

Ausgangslage
Um die Emissionsstandards zur Dekarbonisierung umsetzen zu können, müssen weltweit Schadstoffemissionen gesenkt und der Ausstoß klimaschädlicher Substanzen verringert werden. In der Schifffahrt ist vorgesehen, fossile flüssige oder gasförmige Kraftstoffe zukünftig durch alternative Kraftstoffe zu ersetzen. Unter Anwendung strombasierter Herstellungsverfahren oder unter Beimischung von Bio-Anteilen wird es möglich, die durch den Schiffsverkehr verursachten Schadstoffemissionen substanziell zu reduzieren.

Damit diese Umstellung gelingt, ist es erforderlich die regulatorischen Hemmnisse in Zusammenhang mit Bunkervorschriften für alternative Kraftstoffe zu identifizieren und zu beseitigen. Bislang ist die Genehmigungspraxis für das Bunkern alternativer Kraftstoffe in den Bundesländern sehr heterogen. In nahezu jedem deutschen Seehafen sind für das Bunkern mit LNG Einzelgenehmigungen – oftmals bei unterschiedlichen Genehmigungsbehörden – zu beantragen.

Ziel
Ziel der Studie ist es, die bestehenden rechtlichen Regelungen, die auf Bundes-, Landes- und Hafenebene in Deutschland und in ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten gelten, miteinander zu vergleichen. Basierend auf Good-Practise-Beispielen sollten Eckpunkte formuliert werden, wie in den zuständigen deutschen Bundesländern harmonisierte Bunkervorschriften die Sicherheit der Bunkervorgänge gewährleisten und zugleich den Aus- und Aufbau umweltfreundlicher Treibstofftechnologien beschleunigen können. Diese Vorgehensweise bietet die Möglichkeit, Rahmenbedingungen auf Bundesland- sowie Hafenebene vorausschauend und kraftstoffartenunabhängig zu gestalten.

Ergebnisse
Es wurde ein Leitfaden entwickelt, der dazu beitragen soll, die unterschiedlichen Regelungen und Genehmigungsabläufe der einzelnen Bundesländer an den Hafenstandorten zu vereinfachen und zu harmonisieren. Er soll eine größere Beurteilungssicherheit für alle Prozessbeteiligten bei Vorbereitung und Durchführung der Genehmigung land- und seeseitiger Bunkervorgänge schaffen. Es geht explizit auch um noch in der Entwicklung oder Erprobung befindliche alternative Kraftstoffe, denen eine maßgebliche Rolle bei der Umsetzung der globalen Emissionseinsparungsziele zukommen wird.

(*Die komplette Version der Studie wie auch die einzelnen Bände [1. Kurzzusammenfassung, 2. Rechtliche Grundlagen, 3. Leitfaden] finden Sie hier. Sollten Sie eine kostenlose Übersendung der Printausgabe wünschen, melden Sie sich gerne unter Info[at]dmz-maritim.de*)

Der Leitfaden enthält daher nicht nur Vorschläge zum sicheren und effizienten Bunkern von LNG, sondern fokussiert auf weitere alternativen Kraftstoffe in den deutschen Seehäfen.

Um einen hohen Praxisbezug des Leitfadens zu gewährleisten, wurden Experten wie Infrastruktur- und Terminalbetreiber, LNG-Bunkerlieferanten und -empfänger, Organisationen der Gefahrenabwehr, Genehmigungs- und Hafenbehörden sowie Politik und Verwaltung befragt. Die Ergebnisse der Gespräche sind in die Studie eingeflossen.

Für diese Zielgruppen wurden in der Studie Handlungsempfehlungen entwickelt, um eine größere Beurteilungssicherheit der rechtlichen Ausgangssituation (Regelungstexte), der Genehmigungspraxis für Bunkervorgänge, der Erstellung und Auswertung von Risikoanalysen und der Einschätzung lokaler Gegebenheiten zu ermöglichen.

Die Empfehlungen orientieren sich an fünf Leitgedanken:
Vom Speziellen zum Allgemeinen/von der Ausnahme zur Regel; Nutzung guter Praxisbeispiele und Erfahrungswerte; Bewertbarkeit lokaler bzw. hafenspezifischer Besonderheiten; risikobasierte (probabilistische) Betrachtungsweise statt einer einer ausschließlich konsequenzbasierten (deterministischen) Betrachtungsweise; Erhalt der Leistungsfähigkeit des Hafens (Bedingungen für die Durchführung von Simultaneous Operations (SIMOPS).

Die Handlungsempfehlungen zum Bunkern alternativer Schiffskraftstoffe sind

1. Bundesland-übergreifender Dialog für harmonisierte Regularien und Leitfäden

Aus der föderalen Struktur der Bundesrepublik ergeben sich verglichen mit anderen Staaten Besonderheiten. In den Niederlanden, Belgien und Schweden wird die Verantwortung für die Genehmigung von Bunkervorgängen, anders als in Deutschland, zumeist ohne weitere Einschränkungen an die Häfen übertragen (siehe Tabelle). Die rechtlichen Grundlagen auf nationaler Ebene beruhen i.d.R. auf der Umsetzung der europäischen Gesetzgebung. Neben den Hafenbehörden sind auch weitere Genehmigungsbehörden in den Genehmigungsprozess einzubinden. Diese prüfen die in ihrer Zuständigkeit liegenden Kriterien des Bunkerns (beispielsweise Umweltrecht oder Betriebssicherheit).

Die für die erfolgreiche Implementierung und für den Austausch zu beteiligenden Fachbehörden wurden in der Studie identifiziert. Dies sind:

a) die Landesregierungen und die zuständigen Hafen-/Genehmigungsbehörden,
b) die Hafen-/ Umweltbehörden, Gewerbeaufsichtsämter und weitere Akteure der Gefahrenabwehr.

Auf Initiative des Deutschen Maritimen Zentrums wird im Fortgang der Studie mit den verantwortlichen Ministerien der Bundesländer ein Zeit- und Aktionsplan entwickelt.

2. Regelungstext der Bundesländer

Das Bunkern alternativer Schiffskraftstoffe soll ermöglicht werden, sofern eine Genehmigung durch die zuständige (Hafen-)Behörde ausgesprochen wird. Dazu wird empfohlen, in den Vorschriften der Bundesländer eine kraftstoffarten-unabhängige Regelung für alternative Schiffskraftstoffe zu implementieren. Mit der Bezeichnung „komprimierte oder verflüssigte Gase und andere Kraftstoffe mit niedrigem Flammpunkt“ werden die Kraftstoffe Ammoniak, Flüssigerdgas/Liquefied Natural Gas, Liquefied Petroleum Gas, Methanol und Wasserstoff erfasst, die das größte Potenzial für einen künftigen Einsatz besitzen.

(In der Tabelle weiter unten werden die unterschiedlichen Regularien und Bezeichnungen für Bunkervorgänge in deutschen und europäischen Referenzhäfen gegenübergestellt.)

3. Aufgaben auf Hafenebene

In den Niederlanden, Belgien und Schweden wird das Bunkern alternativer Schiffskraftstoffe, insbesondere LNG, in den Regelungstexten auf Hafenebene deutlich umfangreicher als in deutschen Seehäfen behandelt.

Im Hinblick auf alternative Kraftstoffe müssen in Deutschland detaillierte Voraussetzungen für eine Bunkergenehmigung festgelegt werden. Im Zuge der notwendigen Überarbeitung besteht die Möglichkeit, die Struktur zu vereinheitlichen, um es den Beteiligten leichter zu machen, die hafenspezifischen Bestandteile in den Vorschriften zu identifizieren. Im Leitfaden werden die bestehenden Inhalte der Regelungstexte auf Hafenebene analysiert und z.B. für Bunkerchecklisten, Kontrollzonen und Wettergrenzen bei Bunkervorgängen dargestellt.

Die im Leitfaden vorgestellten Empfehlungen für die Genehmigung des Bunkerns alternativer Schiffskraftstoffe haben auch zum Ziel, den Verwaltungsaufwand bei den zuständigen Behörden gering zu halten.

Die Einführung und Etablierung einer digitalen Plattform – auf nationaler Ebene oder durch Nutzung des Tools der IAPH Clean Marine Fuels Working Group – kann gute Voraussetzungen für die Bildung eines Expertennetzwerks und für den Austausch schaffen. Bei Einführung neuer alternativer Kraftstoffe können die beteiligten Akteure von den Erfahrungen in anderen Seehäfen profitieren.

Es wird vorgeschlagen, dass Experten auf einer gemeinsamen digitalen Plattform Informationen zu den Prozessschritten der Bunkergenehmigung, der Risikoanalyse, der Anlagen-Genehmigung, der Sicherheitszonen etc. zur Verfügung stellen. Dies soll auch für die Bunkermanagementpläne, Checklisten, Online-Formulare und die Kartierung von Liegeplätzen gelten. Die von Bunkerempfängern und -lieferanten zu erbringenden Informationen sowie Nachweise können auf einer solchen Plattform für alle Häfen zugänglich gemacht werden.

Neben den etablierten Bunkerlieferanten wird es in Zukunft weitere Anbieter geben. Die Zahl der Bunkerlieferanten wird zunehmen und daher kann es sinnvoll sein, ein Akkreditierungsverfahren zu etablieren.

Es wird empfohlen, die Bunkerparteien frühzeitig und vollständig über die unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten zu informieren.

Es wird weiterhin empfohlen, dass die zuständige (Hafen-)Behörde, die i.d.R., die erste Ansprechpartnerin der Bunkerparteien ist, im Genehmigungsprozess als Single Point of Contact auftritt. Mit einem solchen Vorgehen wird sichergestellt, dass Abstimmungen bezüglich des Brandschutzkonzepts oder der Betriebssicherheit an die richtigen Stellen adressiert werden.

4. Harmonisierung von Risikoanalysen (modularer Werkzeugkasten)

Aktuell gibt es ohne Risikoanalysen keine Genehmigung von LNG-Bunkervorgängen. Diese werden von Bunkerlieferanten für die Bunkerfahrzeuge bzw. -anlagen und von Hafenbehörden oder von (ihnen beauftragten) unabhängigen Stellen für die Häfen erstellt. Um das Vorgehen zu harmonisieren und einheitliche Sicherheitsniveaus zu etablieren, wird in der Studie ein modularer Werkzeugkasten für die Durchführung von Risikoanalysen vorgestellt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen stofflichen Eigenschaften kann dieser auf alternative Schiffskraftstoffe angewendet werden. Daraus ergeben sich spezifische Sicherheitsmaßnahmen und Anforderungen für die Bebunkerung (beispielsweise Kontrollzonen).

5. Handlungshilfen zur Einschätzung lokaler Gegebenheiten

Individuelle standortspezifische Betrachtungen ergänzen das vorgeschlagene Modell für harmonisierte Risikoanalysen. Hierzu zählen kritische Infrastrukturen im Hafenbereich und seeseitige Gefährdungspotenziale. Vorgeschlagen wird eine einheitliche Struktur für die Risikobewertung von Bunkerkonzept und Liegeplatz. Mit dieser soll den deutschen Seehäfen die Arbeit mit dem modularen Werkzeugkasten unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Eigenheiten erleichtert werden. Bei der Bewertung der Liegeplatzsituationen wurden die Kontrollzonen und Risikoakzeptanzkriterien als wichtigste Kriterien identifiziert.

Ausblick
Die Studie wurde im Februar 2021 einer Vielzahl von Repräsentanten der Bundesländer und Häfen vorgestellt, die die die Ergebnisse sehr positiv aufgenommen haben. Sie alle stimmen darin überein, dass die Harmonisierung kommen muss. Sie begrüßten, dass in den vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen der notwendige Freiraum für standortspezifische Anforderungen berücksichtigt wird.

Das Ergebnis der vorgestellten Initiativen in den deutschen Seehäfen könnte der Aufbau eines „Centre of Expertise” für die Bebunkerung mit alternativen Kraftstoffen sein.

Die internationale Perspektive/Initiativen
Häfen sind vernetzt über globale Lieferketten und gleichzeitig sind sie in lokale und regionale Gemeinschaften eingebettet. Häfen müssen auf weltweite, regionale und lokale Herausforderungen wie Klimawandel, Mobilität, Digitalisierung, Migration und soziale Integration reagieren. Technologische Innovationen und die weltweite Einführung alternativer Kraftstoffe und anderer Energiequellen für die internationale Schifffahrt werden von wesentlicher Bedeutung sein, um die in der ursprünglichen IMO-Strategie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Schiffen festgelegten Ziele zu erreichen. Die Entwicklung im internationalen Umfeld wie z.B. das neue Future Fuels Network, eine Initiative der Häfen Rotterdam und Singapur, zeigt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

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