Umwelt-Rabattsystem bei Befahrungsabgaben

Studie soll Vorschläge zur Einführung einer ökologischen Komponente bei den Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) entwickeln.
08.02.2023
Kapt. Runa Jörgens

Kapt. Runa Jörgens

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Johannes Puckelwald

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Bernhard Weidenbach

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Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) ist von herausragender Bedeutung für den Güterverkehr Deutschlands und Europas. Für seine Befahrung werden auf Grundlage der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOKBefAbgV) vom 28. September 1993[1] Gebühren erhoben. Diese sind seit ihrer Einführung nicht wesentlich erhöht worden. Der Bundesrechnungshof hat die NOKBefAbgV geprüft und als Ergebnis eine Erhöhung der Gebühren gefordert.[2] Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages ist dieser Forderung nicht gefolgt, sondern hat 2019 stattdessen aufgrund verschiedener Bauarbeiten am Kanal eine Erhöhung der Abgaben bis zum 1. Januar 2028 ausgeschlossen.[3] Seither gibt es verschiedene Diskussionen um die Gestaltung der Befahrungsabgaben des NOK.

Aus der maritimen Wirtschaft gibt es den Vorschlag, mittels eines Rabattsystems bei öffentlichen Abgaben zur Nutzung von Wasserstraßen (also auch des NOKs) die notwendige nachhaltige Modernisierung von Schiffen zu unterstützen. Die Einführung einer ökologischen Komponente bei der Berechnung der Befahrungsabgaben durch die Bundesregierung oder die Länder könnte einen Anreiz schaffen, in nachhaltige Technologien zu investieren. Eine nachhaltige Modernisierung von Schiffen erfordert aber gleichzeitig erhebliche Investitionen und führt zu erhöhten Betriebskosten für die Schifffahrt.

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode (seit Oktober 2021) sieht die Förderung alternativer Antriebe und Kraftstoffe vor.[4] Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat grundsätzlich seine Bereitschaft erklärt, ein Rabattsystem mit einer ökologischen Komponente für den NOK zu prüfen.

Neben den Gebühren haben weitere Faktoren, wie beispielweise die Corona-Pandemie, Auswirkungen auf die Nutzung des NOK durch die Schifffahrt und damit auf die Einnahmen des Bundes. Während der Corona-Pandemie entwickelten sich die Verkehrszahlen auf dem NOK seit Frühjahr 2020 stark rückläufig. Um die Verkehre auf dem Kanal zu stabilisieren, wurde mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem NOK vom 21. Juli 2020[5] die Erhebung der Abgaben bis zum 31. Dezember 2021 temporär ausgesetzt.[6]

In der beauftragten Studie sollen Vorschläge für die Einführung einer ökologischen Komponente bei den Befahrungsabgaben auf dem NOK erarbeitet werden. Die Komponente kann sich sowohl auf Aspekte des allgemeinen Umweltschutzes (Reinhaltung von Luft und Wasser) wie auch auf Aspekte des Klimaschutzes (Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes) beziehen.

Eventuell bestehende Regelungen in anderen Staaten innerhalb und außerhalb der EU sollen ebenso einbezogen werden wie bereits bestehende Rabattsysteme in Seehäfen. Rabatte auf Befahrungsabgaben sollen positive Anreize für umwelt- und klimafreundlichere Schiffe setzen. Die Erarbeitung von Vorschlägen für Rabattsysteme ist das zentrale Ziel des Auftrags. Malus-Systeme werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Kriterien für die Rabattgewährung sollen keine oder nur geringe zusätzliche Auditierungen von Wasserfahrzeugen sowie keinen oder einen nur geringen Kontrollaufwand für die Verwaltung verursachen. Das Rabattsystem soll mit anderen bereits eingefügten Rabattsystemen im Nord- und Ostseeraum vergleichbar sein. Zusätzliche Kostenbelastungen für die Schifffahrt sowie für kanalansässige Hafen- und Industrieunternehmen sollen vermieden werden. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen auf die Einnahmen des Bundes Gegenstand der Untersuchung sein. In der Studie sollen unterschiedliche Rabattsysteme entwickelt und eine begründete Empfehlung für einen Vorschlag/eine Variante formuliert werden.

Das Deutsche Maritime Zentrum e.V. hat die Studie „Einführung einer ökologischen Komponente bei den Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK)“ vergeben.

Es handelte sich um eine öffentliche Ausschreibung nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Den Auftrag hat das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) am 31.01.2023 erhalten. Der Leistungszeitraum beträgt neun Monate.

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/nokbefabgv/NOKBefAbgV.pdf; zuletzt abgerufen am 20.10.2022; [2] Bundestagsdrucksache 19/170 Nr. 14.; [3] Nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusse am Freitag, 22.02.2019.; [4] „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, S. 42.; [5] https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/H17s2MSe4tnHrkr2c9U/content/H17s2MSe4tnHrkr2c9U/BAnz%20AT%2022.07.2020%20V1.pdf?inline; zuletzt aufgerufen am 28.10.2022.; [6] https://www.wsa-nord-ostsee-kanal.wsv.de/Webs/WSA/WSA-Nord-Ostsee-Kanal/DE/0_Startseite/Aktuelle_Meldungen/Aussetzung_der_Befahrungsabgaben_NOK.html;jsessionid=F6A16916749142CB757761DA2AAA7FD8.live11291?nn=1726232; zuletzt abgerufen am 28.10.2022.

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