Weltweit müssen Schadstoffemissionen gesenkt und der Ausstoß klimaschädlicher Substanzen verringert werden, um die Emissionsstandards zur Dekarbonisierung umsetzen zu können. In der Schifffahrt ist vorgesehen, fossile flüssige oder gasförmige Kraftstoffe zukünftig durch alternative Kraftstoffe (u.a. Methanol, Ammoniak, Wasserstoff) zu ersetzen. „Sie ermöglichen eine substanzielle Reduzierung der durch den Schiffsverkehr verursachten Schadstoffemissionen, insbesondere unter Anwendung strombasierter Herstellungsverfahren oder unter Beimischung von Bio-Anteilen”, sagte Claus Brandt, Geschäftsführer des Deutschen Maritimen Zentrums.
Bislang ist die Genehmigungspraxis für das Bunkern alternativer Kraftstoffe in den Bundesländern sehr heterogen. In nahezu jedem deutschen Seehafen sind Einzelgenehmigungen – oftmals bei unterschiedlichen Genehmigungsbehörden – zu beantragen. Mit der Einführung neuer alternativer Kraftstoffe werden die Regelungsfülle und der Bedarf nach Informationen bei den beteiligten Akteuren weiter zunehmen.
Das Deutsche Maritime Zentrum hat im Sommer 2020 eine Studie zur „Aufnahme rechtlicher Regelungen und Erarbeitung eines bundesweiten Leitfadens für harmonisierte Vorschriften zum Bunkern von komprimierten und verflüssigten Gasen sowie Kraftstoffen mit niedrigem Flammpunkt in deutschen Seehäfen“ bei der Ramboll Deutschland GmbH in Auftrag gegeben. „Mit dem Leitfaden wollen wir bei der Vorbereitung und Durchführung der Genehmigung für Bunkervorgänge von See- und Landseite eine größere Beurteilungssicherheit für alle Beteiligten schaffen“, so Bärbel Kunze, die Projektverantwortliche im Deutschen Maritimen Zentrum.
„ In Gesprächen mit Experten, wie Infrastruktur- und Terminalbetreibern, LNG-Bunkerlieferanten und -empfängern, Genehmigungs- und Hafenbehörden etc., haben wir umfangreiche und wertvolle Informationen über LNG-Bunker- und Genehmigungsvorgänge erhalten, die in den erstellten Leitfaden eingeflossen sind”, erläuterte Thomas Rust, der die Studie bei Ramboll leitet.
Der Leitfaden und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen wurden am 23. Februar 2021 im Rahmen einer nicht-öffentlichen Fachveranstaltung vorgestellt und diskutiert. An der Veranstaltung nahmen rund 100 Personen aus den Bereichen Häfen, Werften, Behörden, Reedereien und Politik teil.
„Das maritime Deutschland muss seine Verantwortung im Klima- und Umweltschutz wahrnehmen. Wir gestalten mit unserem Know-how die globale Energiewende mit. Dazu sind nicht zuletzt gezielte regulatorische Maßnahmen und marktgerechte Anreize erforderlich. Der Bund trägt dazu bereits maßgeblich bei“, sagte Achim Wehrmann aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in seinem Impulsvortrag.
Der Leitfaden soll dazu beitragen die unterschiedlichen Regelungen und Genehmigungsabläufe der einzelnen Länder an den Hafenstandorten zu vereinfachen und zu harmonisieren. Er enthält Vorschläge zum sicheren und effizienten Bunkern von LNG und weiteren alternativen Kraftstoffen in den deutschen Seehäfen. Dies wurde von den an der Fachveranstaltung teilnehmenden Mitgliedern der Länder und Häfen sehr positiv aufgenommen. Die Vorschläge lassen genügend Freiräume für spezielle standortspezifische Anforderungen. Klar ist: Die Harmonisierung muss kommen!
Claus Brandt sagte abschließend: „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Denkbar wäre der Aufbau eines „Centre of Expertise” für die Bebunkerung mit alternativen Kraftstoffen. Auf einer gemeinsamen digitalen Plattform könnten Experten Informationen zu den Prozessschritten der Bunkergenehmigung, der Risikoanalyse, der Anlagen-Genehmigung, der Sicherheitszonen etc. hinterlegen und die von den Bunkerempfängern und -lieferanten zu erbringenden Informationen sowie Nachweise für alle Häfen zugänglich machen.“
Die vollständige Studie finden Sie unter Veröffentlichungen. Sollten Sie weitere Unterlagen benötigen oder Rückfragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.
Die im Leitfaden adressierten Handlungsempfehlungen sind:
1. Bundesland-übergreifender Dialog für harmonisierte Regularien und Leitfäden
Aus der föderalen Struktur der Bundesrepublik ergeben sich im Vergleich zu anderen Staaten Besonderheiten. Für die erfolgreiche Implementierung wurden in der Studie alle für den Austausch zu beteiligenden Fachbehörden identifiziert. Dies sind: a.) die zuständigen Hafen-/Genehmigungsbehörden und die Landesregierungen und b.) die Hafen-/Umweltbehörden, Gewerbeaufsichtsämter und weitere Akteure
2. Internationale Initiativen
Die Entwicklung im internationalen Umfeld wie z.B. das neue Future Fuels Network, eine Initiative der Häfen Rotterdam und Singapore, zeigt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
3. Akkreditierung von Bunkerlieferanten (Plattformlösung)
Neben den etablierten Bunkerlieferanten wird es in Zukunft einen Mix an Anbietern geben. Die Zahl der Bunkerlieferanten wird zunehmen.
Hinzu kommen Handlungsempfehlungen, die u.a. Bunkermanagementpläne zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes, Checklisten und Online-Formulare, die Kartierung von Liegeplätzen, Risikoanalysen etc. thematisieren.